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   OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 20 W 172/13   

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https://dejure.org/2013,29103
OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 20 W 172/13 (https://dejure.org/2013,29103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.2013 - 20 W 172/13 (https://dejure.org/2013,29103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 20 W 172/13 (https://dejure.org/2013,29103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71 GBO, § 77 GBO, § 81 GBO
    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung im Grundbuchbeschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Abänderung einer Beschwerdeentscheidung im Grundbuchverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71; GBO § 77; GBO § 81
    Zulässigkeit der Abänderung einer Beschwerdeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 07.02.2011 - 2 Wx 10/11

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen eine Beschwerdeentscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 20 W 172/13
    Nach im Grundbuchverfahren herrschender Auffassung kann das Beschwerdegericht seine Entscheidung nach Erlass aber abgesehen davon grundsätzlich nicht mehr ändern, auch dann nicht, wenn gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Gegenvorstellung eingelegt wird (vgl. OLG Köln MDR 2011, 477, zitiert nach juris; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 77 Rz. 43; Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 77 Rz. 31; Kramer in BeckOK GBO, Stand: 01.06.2013, § 77 Rz. 64, je m. w. N.).

    Im Verfahren der Grundbuchbeschwerde ist letzteres nicht der Fall; vielmehr ist hier auch der Senat selbst an seine eigenen Entscheidungen gebunden (vgl. OLG Köln MDR 2011, 477 mit weiteren Nachweisen).

    Zudem liefe die Regelung des § 81 Abs. 3 GBO in Verbindung mit § 44 FamFG über die Anhörungsrüge, welche die nachträgliche Abänderung einer nicht mit einem ordentlichen Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidung nur unter engen - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen ermöglicht, leer, wenn das Ziel der erneuten Prüfung und Entscheidung auch unabhängig von diesen Voraussetzungen durch eine Gegenvorstellung zu erreichen wäre (so OLG Köln MDR 2011, 477).

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